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Titel: Online Fachkonferenz "Zeitwirtschaft – jetzt wird’s Zeit"
Datum: 13.06.2024
Seitdem das Bundesarbeitsgericht im September 2022 geurteilt hat, sind Arbeitgeber dazu verpflichtet die Arbeitszeiten der Mitarbeitenden zu erfassen.
Das Urteil ist eine direkte Ableitung eines 2019er EuGH-Entscheides, welcher Arbeitgeber dazu verpflichtet, eine Organisation bzw. ein System zu schaffen und einzuführen, mit dem Arbeitnehmer:innen geleistete Arbeitsstunden standardisiert erfassen können.
In der Online Fachkonferenz „Zeitwirtschaft – jetzt wird’s Zeit“ widmen wir uns praktischen Tools zur Zeiterfassung (und zur Personaleinsatzplanung).
Wir geben Ihnen Tipps zur Umsetzung und Hintergründe zum Gesetz an die Hand.
Ich bin auch damit einverstanden, dass der Veranstalter meine oben eingegebenen Daten sowie Daten zur Anwesenheit, Umfrageergebnissen verwendet, um mir ausgewählte Informationen zu Produkten und Dienstleistungen aus dem Bereich Human Resources zukommen zu lassen. Ich weiss, dass meine Daten an die Partnerunternehmen
( Peras GmbH, PensExpert GmbH, Factorial, EVERYDAY SOFTWARE, S.L., tisoware Gesellschaft für Zeitwirtschaft mbH, hundertzehn GmbH, ATOSS Software AG, ISGUS GmbH, Ceridian Dayforce Germany GmbH, rexx systems GmbH, PCS Systemtechnik GmbH , Herrmann & Lenz Solutions GmbH )
des Veranstalters gesendet und übermittelt werden. Durch diese Einwilligung können mir die Unternehmen Informationen zu Produkten zusenden.