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Die bisher freiwillige Entgeltbescheinigungsrichtlinie 2009 wird durch eine Entgeltbescheinigungsverordnung (EBV) abgelöst, die die Inhalte der Bescheinigungen für alle Arbeitgeber verbindlich regelt. Die EBV tritt zum 1. Juli 2013 in Kraft. Arbeitgeber müssen dann eventuell ihre Bescheinigungen anpassen. Dies dürfte in den IT- und Personalabteilungen der Unternehmen zunächst wieder einmal zu erhöhten Arbeitsaufwänden führen. Mittel- und langfristig sollten sich jedoch auf Arbeitgeberseiten Entlastungen in den Arbeitsabläufen bei Neueinstellungen von Beschäftigten und im Bereich des Bescheinigungswesens erzielen lassen.

Die Inhalte der Verordnung orientieren sich überwiegend an der bisherigen Richtlinie. Dort sind die Mindestinhalte für eine Entgeltbescheinigung festgelegt. Die Verordnung regelt als Neuerungen:

 

  • Aufnahme der Steueridentifikationsnummer;

  • Angabe, ob es sich um ein Beschäftigungsverhältnis in der Gleitzone handelt;

  • Angabe, ob es sich um eine Mehrfachbeschäftigung handelt;

  • Aufnahme eines Zeitraumes in die Bescheinigung, damit auch für Unternehmen, die bei gleichbleibenden Zahlungen keine monatliche Bescheinigung ausstellen, eine lückenlose Dokumentation gewährleistet ist;

  • Möglichkeit, die Kirchenzugehörigkeit zu schwärzen, damit der Arbeitgeber nicht zusätzlich eine Bescheinigung ohne diese Angabe erstellen muss;

  • keine laufende Ordnungsnummer, sodass bei Korrekturen die Zählung nicht durcheinander gerät.

 

Die neue Entgeltbescheinigungsverordnung finden Sie unter nachfolgendem Link:

http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Meldungen/entgeltbescheinigung-pdf.pdf?__blob=publicationFile

 

 

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