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Über Geld redet man nicht – vor allem nicht über sein Gehalt. Dieser Grundsatz führte dazu, dass Frauen nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im Schnitt 21% weniger verdienen, als ihre männlichen Kollegen. Ein Unding in Zeiten der Gleichberechtigung und so brachte die Bundesregierung ein Gesetz auf den Weg, dass Frauen das Recht einräumt Auskunft über die Gehaltsstruktur im Betrieb zu verlangen.

Gerade wurde dieses Gesetz gegen Diskriminierung bei der Entlohnung nun durch den Bundesrat verabschiedet und betrifft etwa 14 Millionen Arbeitnehmerinnen. Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern sind sogar dazu verpflichtet regelmäßig über den Stand der Gleichstellung und Entgeltgleichheit zu berichten.

Hier geht’s zum Artikel: https://www.rexx-systems.com/news/hr-software-fur-das-neue-entlohnungsgesetz.php?cp=tngesetz

 

 

(Quelle: wofam.de) Ein frohes neues Jahr 2012! Insbesondere der Bundestag hat dafür gesorgt, dass 2012 zahlreiche Neuerungen in Kraft treten. Die nachfolgende Grafik hält eine Auswahl an gesetzlichen Änderungen für Sie bereit.

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Diese Infografik stammt vom Finanzportal wofam.de.

Vor allem im Bereich der Arbeit hat der Gesetzgeber für 2012 einige Anpassungen vorgenommen:

Sozialabgaben

Bundeseinheitlich steigt die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung von derzeit 3.712,50 Euro auf 3.825,00 Euro pro Monat. Dies entspricht einem Jahreseinkommen von 45.900,00 Euro. Alle Verdienstanteile, die darüber hinausgehen, bleiben beitragsfrei. Ebenfalls gestiegen ist die Versicherungspflichtgrenze; Beschäftigte mit einem darunter liegenden Gehalt müssen sich gesetzlich krankenversichern: Aktuell werden 4.125,00 Euro monatlich beziehungsweise 49.500,00 Euro jährlich für den Eintritt in die PKV vorausgesetzt, ab 2012 sind es 4.237,50 Euro monatlich beziehungsweise 50.850,00 Euro jährlich.

Berufliche Weiterbildung

Aktuell bestehende Regelungen zur beruflichen Weiterbildung und ihre Förderungsmöglichkeiten werden zusammengefasst: Kleine und mittlere Unternehmen, die die Weiterbildung von älteren Beschäftigten übernehmen, erhalten die Möglichkeit einer anteiligen Übernahme von Weiterbildungskosten durch die Bundesagentur für Arbeit. Diese Weiterbildungsförderung ist auf drei Jahre befristet und wird auch für Angestellte unter 45 Jahren gestattet, wobei der Arbeitgeber mindestens fünfzig Prozent der Kosten zu tragen hat.

 

...Lesen Sie hier weiter und erfahren Sie mehr über Veränderungen bei der Betriebsrente und die Anpassung der Lohnuntergrenze für Zeitarbeit.

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