Paulina Chmaryk

Paulina Chmaryk

Rund 90 Tage haben Unternehmen im vergangenen Jahr gebraucht, um eine Stelle neu zu besetzen, etwa einen Monat mehr als geplant. Und bis neue Mitarbeiter umfassend eingearbeitet sind, vergeht auch noch mal wertvolle Zeit, in der Projekte sich verzögern oder Aufträge liegen bleiben. Für Unternehmen ist es daher wichtig, gute Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen zu halten. Manchmal scheint das auf den ersten Blick allerdings schwierig, beispielsweise wenn nach einer längeren Krankheit klar wird, dass die vorherige Tätigkeit nicht mehr in der gewohnten Form ausgeführt werden kann. 

War der Betroffene in den vergangenen zwölf Kalendermonaten sechs Wochen lang – am Stück oder aufsummiert - krankgeschrieben, ist der Arbeitgeber verpflichtet, ihm ein betriebliches Wiedereingliederungsmanagement (BEM) anzubieten. Für die Personalabteilung des Unternehmens muss das keine zusätzliche Belastung sein: Im Rahmen einer BEM-Plus Betreuung übernehmen die BEM-Plus Berater von TÜV Rheinland die gesamte Abwicklung des Verfahrens von der ersten Information der betroffenen Beschäftigten bis zum Abschluss des Verfahrens und der Dokumentation des BEM-Verlaufes. Dabei profitieren sowohl das Unternehmen als auch die Beschäftigten: Kein BEM ist wie das andere. Dann ist es gut, dass wir auf vielfältige Erfahrungen aus den von uns betreuten Fällen zurückgreifen können. So gelingt es uns, alle Möglichkeiten des BEM und der Sozialgesetzgebung zu nutzen. Dadurch finden wir für die meisten Beschäftigten passende Lösungen und können die Arbeitskraft für das Unternehmen erhalten. Gewinner sind Arbeitnehmer und Arbeitgeber: Der Arbeitgeber kann weiter auf die Erfahrung und das Fachwissen der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters setzen und der Betroffene kann seine Tätigkeit in dem vertrauten Unternehmen weiter ausüben. 

Einzigartige Fälle – individuelle Lösungen

Hinter jedem BEM-Fall steht ein individuelles Schicksal. Da wir als BEM-Plus Berater der Schweigepflicht unterliegen, erfahren wir oft sehr viel über die Hintergründe einer langen oder wiederkehrenden Erkrankung. Das hilft uns, die Situation umfassend einzuschätzen und individuell zu beraten. Gemeinsam mit dem Mitarbeiter und den Beteiligten im Unternehmen – je nach Fall sind das Führungskräfte,  Betriebsärzte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit – überlegen wir, ob und unter welchen Bedingungen eine Rückkehr an den vorherigen Arbeitsplatz möglich ist. Alternativ loten wir aus, welche anderen Beschäftigungsmöglichkeiten im Unternehmen bestehen. Dabei ist viel möglich, wie die folgenden Fälle zeigen:

Beschäftigungssicherungszuschuss nach Depression 

Aufgrund einer schweren Depression war die Mitarbeiterin einer Landesbehörde wiederholt arbeitsunfähig und fiel schließlich für sechs Monate komplett aus. Zur Wiedereingliederung der 54-Jährigen beantragen die BEM-Plus-Berater von TÜV Rheinland einen Beschäftigungssicherungszuschuss beim Integrationsamt. Damit kann die Mitarbeiterin an ihren Arbeitsplatz zurückkehren und durch geeignete Therapien sukzessive zu ihrer früheren Leistungsfähigkeit zurückfinden.

Unterstützung bei eingeschränktem Sehvermögen

Ein eingeschränktes Sehvermögen führte bei einer kaufmännischen Mitarbeiterin eines Autohauses dazu, dass sie ihre Arbeit nicht mehr ausführen konnte. Im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements stellen die BEM-Plus Experten bei der Rentenversicherung einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Das ermöglichte es, den Arbeitsplatz sehbehindertengerecht auszustatten, sodass die 42-Jährige weiter in ihrem Beruf arbeiten konnte.

Wie vielschichtig ein BEM sein kann, zeigen zwei ausführliche Case Studies. Hier geht es zu den Beispielen aus der Produktion und der Verwaltung

Sie möchten noch mehr zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement wissen? Hier erfahren Sie mehr.

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) lädt Sie herzlich zu seiner neuen Veranstaltungsreihe Regionalkonferenz »ARBEIT & PERSONAL« ein, die Ihnen jährlich in den vier BAP-Regionen Nord, Süd, Ost und West spannende Redner, aktuelles Fachwissen und das Netzwerken mit Gleichgesinnten zu den Themen Arbeit und Personal bietet. 

Wie begegnen andere Unternehmen aus meiner Region Fachkräftemangel und Digitalisierung? Wie tickt eigentlich die Generation Y?  Und was sagen offizielle Vertreter aus Politik und Behörden wie der Bundesagentur für Arbeit zu den Herausforderungen der Zukunft?

Finden Sie Ihre Antworten & vernetzen Sie sich.

Die Veranstaltungstermine:

Regionalkonferenz NORD am 21.03.2019 in Hamburg (Impressionen hier)
Regionalkonferenz SÜD am 03.07.2019 in Nürnberg (Anmeldeschluss 18.06.)
Regionalkonferenz OST am 10.10.2019 in Leipzig (Anmeldeschluss 20.09.)
Regionalkonferenz WEST am 21.11.2019 in Bonn (Anmeldeschluss 01.11.)

Das vollständige Programm der nächsten Regionalkonferenz SÜD können Sie einsehen unter https://www.bap-regionalkonferenz.de/sued/. Anmelden können Sie sich ganz bequem online.

Folgen Sie uns auch auf Twitter unter @BAP_Berlinund dem Hashtag der Regionalkonferenz #RKAP für Neuigkeiten aus der Verbandsarbeit und zur Veranstaltung.

Wie Unternehmen ihre HRM-Prozesse optimieren können

forpeople day 2019 informiert zum digitalen Personalmanagement

Wie alle Fachabteilungen steht auch das Personalwesen vor den Herausforderungen der Digitalisierung. Sie birgt für das HR-Management, das von – zum größten Teil dokumentenbasierten – Routineprozessen geprägt ist, ein enormes Optimierungspotenzial. Wie eine digitale HRM-Lösung die Personalabteilung konkret unterstützen kann, zeigt die forcont business technology gmbh bei ihrem „forpeople day“ am 4. April 2019 in München. Einen ganzen Nachmittag lang können sich Personalverantwortliche und Manager zu den Themen Digitalisierung und HRM-Software informieren und austauschen. Unter anderen erwarten die Teilnehmer folgende Vorträge: 

  • Ines Zacher, Abteilungsleiterin Personalservice und Vergütung, berichtet, welche Erkenntnisse die GEMA bei der Einführung und Anwendung einer digitalen Personalaktenlösung gewonnen hat. 
  • Dr. Nina Alexandra Springer, Partner bei der Wirtschaftskanzlei Eversheds Sutherland, klärt über wichtige rechtliche Aspekte im Zusammenhang mit einer digitalen Personalakte auf. 
  • Markus Langnickel, Sales Manager bei forcont, gibt zehn nicht ganz ernst gemeinte Tipps, wie Unternehmen die Digitalisierung des HR-Bereichs garantiert gegen die Wand fahren. 

Was?               forpeople day 2019

Wann?             04. April 2019, 13.30–18.30 Uhr

Wo?                 Münchner Künstlerhaus

Lenbachplatz 8, 80333 München

Für angemeldete Personen ist die Teilnahme kostenfrei. Die Anzahl der Plätze ist begrenzt. Weitere Informationen und Anmeldung unter www.forcont.de/forpeopleday2019.

Dienstag, 22 Januar 2019 09:28

HR Learn-Nuggets „Recruiting“

Nachhaltige Organisationsführung ist vielschichtig und die Anforderungen sind hoch und komplex. Die NB Networks Group bietet 2019 hierzu Online-Trainings an, zu denen wir Sie herzlich einladen. Folgende Themen erwarten Sie:

24. Januar 2019: Warum gewinnt unser Wettbewerber die besten Leute und wir nicht? Bewerbungsmanagement zeitgemäß gestalten 

Anmeldung: http://bit.ly/NB_Networks_Recruiting_Trainings

Weitere Termine:  21. Februar, 21. März, 11. April, 23. Mai, 6. Juni, 11. Juli, 29. August, 26. September, 24. Oktober, 28. November, 12. Dezember 

Mehr Fachwissen & Tipps unter: http://expert-letter-deutsch.NB-Networks.com (Hier können Sie sich für die deutsche Variante des Expert Letters anmelden.)

Rechtliche Hürden beim Arbeitsmarktzugang für Geflüchtete und Drittstaatler

Round Table on Tour zu Gast beim Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP)

Die Zeitarbeitsarbeitsbranche leistet einen entscheidenden Beitrag zur Integration von Geflüchteten in den deutschen Arbeitsmarkt: Mehr als 25.000 Schutzsuchende aus den acht wichtigsten nichteuropäischen Asylherkunftsländern 
haben zwischen Juni 2017 und Mai 2018 eine Anstellung bei einem Personaldienstleister gefunden. 
Somit nahm fast jeder Dritte der insgesamt 84.300 Geflüchteten eine Beschäftigung in der Zeitarbeit auf.

Doch mit diesem Erfolgsmodell könnte bald Schluss sein: Im August 2019 läuft eine zeitlich befristete Regelung der Beschäftigungsverordnung aus, die es insbesondere in Gebieten mit unterdurchschnittlicher Arbeitslosenquote ermöglicht, Asylbewerber und Geduldete ohne Vorrangprüfung und somit auch in der Zeitarbeit zu beschäftigen.

Weitere Hürde für die Personaldienstleistungsbranche: Eine Erstbeschäftigung in der Zeitarbeit ist für ausländische Arbeitskräfte aus Drittstaaten 
ohne Asyl- oder Fluchthintergrund – bis auf wenige Ausnahmen – grundsätzlich nicht möglich. Wie können diese Szenarien verbessert und das geplante Fachkräftezuwanderungsgesetz sinnvoll für Unternehmen und Geflüchtete ausgestaltet werden?

Dazu diskutieren wir am 14.2.2019 von 11:00 bis ca. 13:00 mit vier ausgewiesenen Experten beim BAP in Berlin:

  • Johannes Vogel MdB, arbeitsmarktpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag
  • Raimund Becker, Vorstand der BA
  • Sebastian Lazay, BAP-Präsident und Geschäftsführer der Extra-Personalservice GmbH
  • Christiane Brose, BAP-Justiziarin

Moderation:
Andreas Krabel, Redaktion Arbeit und Arbeitsrecht

Im Anschluss an das Expertengespräch bietet sich die Möglichkeit zum Networking. 
Vor Ort ist die Teilnehmerzahl auf 35 begrenzt. Anmeldungen sind bis zum 31.1.2019 möglich.

Hier geht’s zur Anmeldung:
http://bit.ly/Round-Table-von-Arbeit-und-Arbeitsrecht 

Bild: Mihajlo Maricic/stock.adobe.com

„Recruiting“ – Ein Begriff, unendlich viele Möglichkeiten

Zweimal jährlich veranstaltet die Fachzeitschrift „Arbeit und Arbeitsrecht“ ihren Round Table im Herzen von Berlin. 

Zum aktuellen Thema „Recruiting“ wurden vier Experten eingeladen. Darunter Daniel Wahlen (Indeed), Birte Leiner (Leiner+Partner) sowie Florian Christ (RB Reiserer Biesinger Heidelberg. Durch die kontroverse Diskussion ist ein spannender Beitrag entstanden, der in der aktuellen Ausgabe der Fachzeitschrift „Arbeit und Arbeitsrecht“ nachzulesen ist. 

Neu: Der Round Table wird auch als Video zur Verfügung gestellt (Auszug). Hier können Sie die Aufzeichnung einsehen: https://www.youtube.com/watch?v=0vE2etLNTWs&feature=youtu.be 

Weitere Round Table 2018:

Oktober 2018: Thema „Personalarbeit 4.0“ (Berlin)

September/November 2018: “Round Table on Tour” –  Der Round Table kommt zu Ihnen! 

Sie möchten als Experte beim nächsten Round Table dabei sein oder haben Fragen zum „Round Table on Tour“? Kontaktieren Sie mich gern unter der Telefonnummer +49 (0)221 300 656 40 oder per Email Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Round Table der Fachzeitschrift "Arbeit und Arbeitsrecht"

Wussten Sie, dass Sie 50% Ihrer Neueinstellungen über Empfehlungen erhalten können? Setzen auch Sie auf den aktuellen Trend und profitieren Sie von den Möglichkeiten eines Mitarbeiterempfehlungsprogramms.

 

10 Tipps zu Ihrem erfolgreichen Empfehlungsprogramm

Finden Sie Kandidaten mit Berufserfahrung, die perfekt in Ihr Unternehmen passen und verbuchen Sie enorme Einsparungen an Kosten und Zeit. Im Folgenden stellen wir Ihnen in 10 einfachen Schritten vor, wie Sie ein Mitarbeiterempfehlungsprogramm optimal einsetzen können, um sich ebenfalls auf den Weg zur magischen 50%-Quote zu begeben:

 

Tipp 1: Nutzen Sie Ihr gesamtes Netzwerk

Nicht nur Ihre eigenen Mitarbeiter können wertvolle Botschafter auf dem Arbeitsmarkt sein! Bitten Sie auch ihre Alumni, Talente oder Geschäftspartner um Empfehlungen und sehen Sie, wie sich die positiven Effekte vervielfachen. Denn ihre Kontakte kennen Ihr Unternehmen gut und verfügen häufig über ein sehr großes Netzwerk an qualifizierten und passenden Kandidaten.

 

Tipp 2: Setzen Sie nicht nur auf Geld als einzigen Motivator

Geld ist nicht alles, vor allem dann, wenn es um die Motivation Ihrer Mitarbeiter für die Empfehlung neuer Kandidaten geht. Setzen Sie auf intrinsische Motivatoren, um langfristig eine hohe Beteiligungsrate unter Ihren Mitarbeitern zu erreichen. Bringen Sie durch Erfolgsmessung und freundschaftlichen Wettbewerb - spielerisch umgesetzt, Schwung in Ihr Empfehlungsprogramm.

Lassen Sie sich durch unseren Guide für Prämien von weiteren Ideen inspirieren

DE Guide für Prämien

 

Tipp 3: Zahlen Sie Prämien so früh wie möglich aus

Je später die Prämienauszahlung desto weniger kann die Belohnung mit der Aktion verbunden werden. Übrigens: Die Höhe der Prämie ist weniger wichtig als man denkt. Daher empfehlen wir: Arbeiten Sie mit geringeren Prämien, aber zahlen Sie diese früher aus.

Tipp 4: Machen Sie den Start Ihres Empfehlungsprogramms zu einem Ereignis, über das alle sprechen

Die Einführung eines Mitarbeiterempfehlungsprogramms ist ein tolles Zeichen an alle Mitarbeiter, es ermöglicht ihnen das Unternehmen aktiv mitzugestalten. Dazu gilt, je besser der Start des Mitarbeiterempfehlungsprogramms gelingt, desto höher das Interesse des Teams sich zu engagieren.

 

Tipp 5: Ermöglichen Sie Ihren Empfehlern immer und überall Empfehlungen abzugeben

Sie sollten Ihren Mitarbeitern die Möglichkeit geben, immer und überall, schnell und einfach ihre Empfehlungen abzugeben. Die mobile App Firstbird2Go bietet dafür das richtige Werkzeug. Erfahren Sie hier mehr über die App.

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Firstbird - das digitale Mitarbeiterempfehlungsprogramm

Das Empfehlungsprogramm von Firstbird unterstützt Unternehmen so schnell wie noch nie, die besten Talente zu finden. Empfehlungen sind nachweislich der schnellste und günstigste Weg, um neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einzustellen.

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