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Was haben Verhandlungen in Erpressungsfällen und Geschäftsbeziehungen gemein. Wie steuern wir Verhandlungen mit Blick auf unsere Unternehmensinteressen? Foad Forghani hatte im Hintergrund schon häufig die Fäden in der Hand... In unserem Seminar „Verhandeln in Extremsituationen" am 13. und 14. Juni in Köln gibt Ihnen Foad Forghani Tipps, wie Sie schwierige Verhandlungssituationen souverän meistern. Einen Einblick in seine Erfahrungen als Ghost Negotiator, die er unter anderem bei politischen ...

von: Frank Weber, weber.advisory - Führung, Kommunikation und Change Management (www.weber-advisory.com)   Die ersten beiden Beiträge zeigten, dass die Bewältigung von Veränderungsprozessen eine zutiefst menschliche Angelegenheit ist. Es ist weniger die Qualität von Prozessen, Strukturen und Projektplänen, die den Erfolg von Veränderungen bestimmt. Entscheidend ist, was der Change mit den Menschen macht und wie diese damit umgehen und bewältigen können. Auf die Frage an Geschäftsführungen, ...

Wirksame Strategien zur Mitarbeiterrekrutierung Klassische Ansätze der Personalgewinnung können das Problem des Fachkräftemangels nicht lösen, schreibt Armin Trost in seinem aktuellen Buch „Talent Relationship Management“. Nur Unternehmen, die talentfokussiert denken und handeln anstatt vakanzorientiert, werden zu den Gewinnern auf dem Arbeitsmarkt zählen, lautet seine zentrale Botschaft. Frank Weber von weber.advisory hat das Buch gelesen und für das Magazin "Personalführung" eine Rezension ...

After Work Club war gestern: Statt in der Mittagspause in der Kantine oder in einem Restaurant zu sitzen, um danach ins unausweichliche „Suppenkoma“ zu fallen, sind in Stockholm Tanzen, Musik und gute Beats angesagt. „Lunch-Beat“ nennt sich die neue Bewegung, die Schweden im Sturm eroberte, seit Molly Ränge – eine 28-jährige Projektentwicklerin – die ersten Partys organisierte. Was mit 14 Gleichgesinnten in einer Tiefgarage “irgendwo unter Stockholm” begann, hat sich zu deutlich ...

Az.: 5 Sa 107/11 Der Assistent der Geschäftsleitung hatte Solarmodule im Wert von 1,6 Millionen Euro bestellt. Wohl nicht ganz im Sinne seines Chefs, denn der stornierte noch am selben Tag die Bestellung, was allerdings zu einer Stornogebühr in Höhe von zehn Prozent der Auftragssumme führte. Kein Peanuts also. Da kündigte der Arbeitgeber seinem Angestellten fristlos, Begründung: dieser habe seine Kompetenzen deutlich überschritten. Das akzeptierte das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz jedoch ...

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