×

Warnung

JUser: :_load: Fehler beim Laden des Benutzers mit der ID: 249



Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und gleichzeitig selbstständig: Folgen für die Versicherungspflicht

In der Praxis kommt es häufig vor, dass sozialversicherungspflichtig Beschäftigte gleichzeitig selbstständig sind. Solange es sich dabei nur um einen kleinen Nebenjob handelt, beeinflusst dies die Versicherungspflicht in der Krankenversicherung nicht. Schwieriger wird es hingegen, wenn der Verdienst aus der selbstständigen Tätigkeit wächst und ggf. das Einkommen aus der Festanstellung übersteigt.

Immer nur eine Hauptbeschäftigung

Wie es sich mit der Sozialversicherungspflicht verhält, hängt davon ab, welche Tätigkeit als Hauptbeschäftigung eingestuft wird. Dabei kann immer nur eine Tätigkeit als Hauptberuf gelten – der jeweils andere Job gilt dann als Nebenberuf.

Mehr Informationen unter: http://bit.ly/Sozialversicherungspflichtige-Beschäftigung-und-gleichzeitig-selbstständig

Gelesen 3650 mal

Newsletter